HILFE BEI ABMAHNUNGEN
Wir beraten Sie zeitnah, überregional und im Notfall außerhalb der Bürozeiten.Rechtsanwältin Barbara Rudnick hat mit dem DAI-Fortbildungszertifikat im Markenrecht des Deutschen Anwaltsinstitut e.V. die Bestätigung zu ihren Fachkenntnissen im Teilrechtsgebiet des Markenrechts erhalten.
Dieses qualifiziert sie bzw. die Kanzlei besonders zur Rechtsberatung hinsichtlich Themen zu Markenschutz, Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenrechtsverletzung, Markenkollision oder bspw. zum Widerspruch beim DPMA und HABM, etc.
Wir übernehmen für Sie den Markenschutz und die Markenanmeldung beim DPMA (Deutschen Patent und Markenamt). Hierbei recherchieren wir, ob eine Markenkollision vorliegt, etc. bevor eine kostenpflichtige Markenanmeldung durchgeführt wird.
Bei bereits angemeldeten Marken begegnet der Markenanwalt ggf. markenrechtlichen Widersprüchen. Nach Ablauf von Einspruchsfristen übernehmen wir, wenn nötig, den weiteren Markenschutz und mahnen bei einer Markenverletzung den Verletzer kostenpflichtig ab.
Das Marken- und Kennzeichenrecht befasst sich mit der Schaffung und dem Schutz von Marken. Ein Großteil der in der Praxis ausgesprochenen Abmahnungen kommt aufgrund von Marken- und Kennzeichnungsrechtsverletzungen zustande.
Auch im täglichen Verkehr im Internet ist es unerlässlich, sich über das Kennzeichenrecht zu informieren und auch Rechte Dritter zu überprüfen, bevor neue Firmen- und Produktnamen in den Markt eingeführt werden. Gerade durch die Entwicklung des Internets ist es Markeninhabern, aber auch den von ihnen beauftragten Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht ein Leichtes, ein internationales Monitoring auf etwaige Markenverletzungen durchzuführen und gefundene Verletzer kostspielig abzumahnen. Das Internetrecht lebt geradezu von geschützten Gütern, die unproblematisch auf dem digitalen Wege transportiert und deren Rechte gegebenenfalls auch verletzt werden können.
Leider ist mittlerweile das Abmahnwesen zu einem lohnenden Geschäftzweig geworden. Eine Abmahnwelle nach der anderen rollt an. Wettbewerber mahnen untereinander, Verbraucherschützer mahnen Kleinunternehmer und unter der Flagge des Guten mahnt die Musik- und Filmindustrie sogar ihre eigene Kundschaft ab.
Durch die internationale Registrierung einer Marke kann der Inhaber einer nationalen Marke oder auch einer Gemeinschaftsmarke mit nur einer einzigen Anmeldung in vielen verschiedenen Staaten Schutz beantragen.
Die Registrierung erfolgt für alle Staaten gemeinsam, allerdings haben die einzelnen Staaten die Möglichkeit, die Marke in ihrem Staat zurückzuweisen.
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